Ein Tarifvertrag kann die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses über eine Dauer von sechs Jahren erlauben, wobei neun Verlängerungen zulässig sind – BAG vom 26.10.2016, 7 AZR 58/16
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Ein Tarifvertrag kann die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses über eine Dauer von sechs Jahren erlauben, wobei neun Verlängerungen zulässig sind – BAG vom 26.10.2016, 7 AZR 58/16