Geschiedene Ehegatten sind nicht mehr gezwungen, wegen einer gemeinsamen Immobilie auf Dauer im Streit zu liegen. OLG Karlsruhe Beschl.v.20.07.2017 – Az.: 2 UF 52/17
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Geschiedene Ehegatten sind nicht mehr gezwungen, wegen einer gemeinsamen Immobilie auf Dauer im Streit zu liegen. OLG Karlsruhe Beschl.v.20.07.2017 – Az.: 2 UF 52/17