Teilzeitbeschäftigte dürfen auch am Wochenende weniger arbeiten als Vollzeitbeschäftigte – Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.08.2015, 26 Sa 2340/14
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Teilzeitbeschäftigte dürfen auch am Wochenende weniger arbeiten als Vollzeitbeschäftigte – Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.08.2015, 26 Sa 2340/14