Landwirtschaftsverlag (topagrar.com) verliert erneut vor Gericht
Landwirtschaftsverlag verstößt gegen Einstweilige Verfügung – Landgericht Köln verhängt Ordnungsgeld
Wiederholt und zu Unrecht hat der Lobbyverband der Agrarindustrie Aktivisten des Deutschen Tierschutzbüros als Einbrecher bezeichnet