Landwirtschaftsverlag (topagrar.com) verliert erneut vor Gericht
Landwirtschaftsverlag verstößt gegen Einstweilige Verfügung – Landgericht Köln erlässt Ordnungsgeld
Immer wieder versucht der Landwirtschaftsverlag GmbH die Tierschützer des Deutschen Tierschutzbüros e.V. zu dikreditieren.
Oberlandesgericht Köln bestätigt: Deutsches Tierschutzbüro keine Stalleinbrecher
Erneut Entscheidung gegen Landwirtschaftsverlag / topagar.de