Patientenverfügungen und Vollmachten zeigen ihre Qualität, wenn der Fall der Fälle eintritt. Sind sie nicht umfassend und konkret genug, kommt es zu Problemen, wie ein aktuelles BGH-Urteil zeigt.
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Patientenverfügungen und Vollmachten zeigen ihre Qualität, wenn der Fall der Fälle eintritt. Sind sie nicht umfassend und konkret genug, kommt es zu Problemen, wie ein aktuelles BGH-Urteil zeigt.