Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten muss individuell überprüft werden, ob diese Vollmachten und Verfügungen vollumfänglich wirksam sind.
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Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten muss individuell überprüft werden, ob diese Vollmachten und Verfügungen vollumfänglich wirksam sind.