Die von der Bundesregierung beschlossenen Sanktionen zur Netzneutralität sind bezüglich ihrer Praxistauglichkeit zu prüfen. Gegebenenfalls muss der Gesetzgeber nachregeln.
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Die von der Bundesregierung beschlossenen Sanktionen zur Netzneutralität sind bezüglich ihrer Praxistauglichkeit zu prüfen. Gegebenenfalls muss der Gesetzgeber nachregeln.