In bestimmten Fällen kann die Weigerung, eine Kündigung entgegenzunehmen, dazu führen, dass sich der Arbeitnehmer so behandeln lassen muss, als wenn er sie erhalten hätte.
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In bestimmten Fällen kann die Weigerung, eine Kündigung entgegenzunehmen, dazu führen, dass sich der Arbeitnehmer so behandeln lassen muss, als wenn er sie erhalten hätte.