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adcada healthcare und die BaFin-Verfügung zur Abwicklung Rechtsanwalt Reime: Anleger sollten jetzt ihre Rechte

Gut ist, so Reime weiter, dass die BaFin erneut einen Abwickler bestellt hat, den gleichen Abwickler wie bei der adcada GmbH. Das zumindest kann man der Veröffentlichung der BaFin entnehmen. Erstaunlich, so Reime weiter, ist aber auch, dass die BaFin hier die Abwicklung eines Liechtensteiner Investments anordnet. Prima, das zeigt, dass nicht nur Gauner über Grenzen hinaus arbeiten können sondern auch die Finanzaufsichtsbehörden. Ein gutes Zeichen findet Rechtsanwalt Jens Reime. Reime vertritt bereits Anleger, die Gelder in die adcada GmbH investiert hatten.

ADCADA Investments AG PCC, Rugell (Liechtenstein): BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an und bestellt Abwickler 

Die BaFin hat der ADCADA Investments AG PCC, Ruggell (Liechtenstein), mit Bescheid vom 28. September 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Das Unternehmen nahm unter der Bezeichnung „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung wurde

Herr Rechtsanwalt
Gerhard Brinkmann
c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstraße 18
18055 Rostock

als Abwickler bestellt.

Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.

Der Bescheid der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

Rechtsanwalt Jens Reime

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