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Insekten im Brot | © 2025 Flux Legite JS

Insekten im Brot: Mehlwürmer erobern unsere Backwaren (so die EU)!

Ab dem 10. Februar 2025 ist in der Europäischen Union die Verwendung von Mehlwurmpulver in verschiedenen Lebensmitteln offiziell erlaubt. Konkret dürfen bis zu vier Prozent dieses neuartigen Pulvers, gewonnen aus den Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor), Produkten wie Brot, Kuchen, Nudeln, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Käse und sogar Obstkompott beigemischt werden. Diese Entscheidung basiert auf einer Verordnung der EU-Kommission, die das „UV-behandelte Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor“ als neuartiges Lebensmittel zulässt.

 

Monopolistische Zulassung und ihre Implikationen

Die Zulassung dieses Insektenpulvers wurde vom französischen Unternehmen Nutriearth beantragt, das nun für die nächsten fünf Jahre das alleinige Recht besitzt, dieses Produkt in der EU zu vermarkten. Erst nach Ablauf dieser Frist können auch andere Unternehmen entsprechende Anträge stellen, sofern sie keinen Zugang zu den geschützten Daten von Nutriearth haben. Diese monopolistische Freigabe wirft Fragen hinsichtlich des Wettbewerbs und der Marktvielfalt auf. Kritiker befürchten, dass eine derartige Exklusivität den Markteintritt für andere Anbieter erschwert und somit die Preisgestaltung negativ beeinflussen könnte.

 

Nährwerte und gesundheitliche Aspekte

Mehlwurmpulver zeichnet sich durch einen hohen Proteingehalt von etwa 50 bis 55 Prozent aus und gilt daher als potenziell wertvolle Ergänzung in der menschlichen Ernährung. Allerdings weist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) darauf hin, dass dieses Pulver keine wesentliche Quelle für Vitamin D3 darstellt, obwohl der Gehalt durch die UV-Behandlung erhöht wird. Zudem müssen Verbraucher darauf hingewiesen werden, dass das Pulver bei Personen, die gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Daher ist eine entsprechende Kennzeichnung auf den Produkten verpflichtend.

 

Verbraucherakzeptanz und kulturelle Hürden

Trotz der potenziellen Vorteile stehen viele europäische Verbraucher dem Verzehr von Insekten skeptisch gegenüber. Studien zeigen, dass eine Mehrheit der Konsumenten in Europa Insekten als Nahrungsmittel ablehnt. So ergab das EU-Forschungsprojekt „Sustainable Insect Chain“, dass 64 Prozent der befragten Deutschen den Verzehr von Insektenprodukten grundsätzlich ablehnen. Hauptgründe hierfür sind Ekel und die Angst vor gesundheitlichen Risiken. Experten betonen jedoch, dass durch Aufklärung und die schrittweise Einführung von Insektenzutaten, insbesondere in verarbeiteter Form wie Pulver, die Akzeptanz gesteigert werden könnte.

 

Nachhaltigkeit und ökologische Vorteile

Befürworter heben die ökologischen Vorteile der Insektenzucht hervor. Insekten benötigen im Vergleich zu traditionellen Nutztieren weniger Platz, Wasser und Futter und verursachen geringere Treibhausgasemissionen. Die Welternährungsorganisation FAO sieht in Insekten daher ein großes Potenzial als nachhaltige Proteinquelle, die zur Sicherung der globalen Ernährung beitragen kann. Zudem haben Insekten einen höheren essbaren Anteil im Vergleich zu Rindern oder Schweinen, was ihre Effizienz als Nahrungsmittelquelle weiter unterstreicht.

 

Fazit: Ein Schritt in Richtung nachhaltiger Ernährung?

Die Einführung von Mehlwurmpulver in Lebensmitteln stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltigerer Ernährungsweisen dar. Während die ökologischen und ernährungsphysiologischen Vorteile offensichtlich sind, bleibt abzuwarten, wie die Verbraucher auf diese Neuerung reagieren werden. Eine transparente Kennzeichnung und umfassende Aufklärung sind entscheidend, um Vertrauen zu schaffen und mögliche Vorbehalte abzubauen. Zudem sollte die monopolistische Zulassung kritisch beobachtet werden, um einen fairen Wettbewerb und vielfältige Marktangebote sicherzustellen.

 

Quellen:

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Mehlwurmpulver in Kuchen und Brot? Neue Zulassung für Insekten in Lebensmitteln“ FAZ.NET
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: „Insekten als Lebensmittel: Nur mit klarer Kennzeichnung“ Bundesregierung.de

 

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