Wie Immobilieneigentümer durch schlaue Maßnahmen das Kapital aus ihren Immobilien sofort nutzen können
Viele Menschen in der Bundesrepublik arbeiten ein ganzes Leben lang hart für Ihre Rente. Mindestens 45 Beitragsjahre muss ein Bundesbürger nachweisen, um ab 63 Jahren in Rente gehen zu können. Die traurige Wahrheit ist jedoch, dass viele Beitragszahler trotz dieser langen Zeit kaum von ihrer Rente leben können, wenn es einmal so weit ist. Mehr als 80 Prozent der Deutschen befürchten im Alter nicht mit ihrer Rente auskommen zu können. In zwei Jahrzehnten sollen bereits einer von fünf Rentnern von Altersarmut betroffen sein.
Dabei ist Altersarmut aktuell so definiert, dass einem Rentner weniger als 905 Euro netto zur Verfügung stehen müssen, um seine Ausgaben zu bestreiten. Da kann man auch noch so sparsam sein, es wird schwierig werden, diesem Trend zu entgehen, wenn die Rente knapp bemessen ist. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse oder lange Teilzeitarbeit bzw. Elternzeiten sind weitere Treiber einer geringeren Rente in Zukunft. Über eine halbe Million Rentner müssen auf weitere Zusatzleistungen des Staates zugreifen, um über die Runden zu kommen.
Eine noch relativ wenig genutzte Möglichkeit im Alter, auf eine höhere Rente zu kommen ist das lebenslange Wohnrecht in Kombination mit einer Leibrente oder einem Nießbrauchsrecht. Eigentümer von Immobilien haben das meiste Kapital in ihrem Eigenheim gebunden. Doch warum eigentlich, wenn es die Möglichkeit gibt, weiterhin in den eigenen vier Wänden zu wohnen, während man sich bereits Zahlungen aus diesem Eigentum zu Lebzeiten auszahlen lässt.
Dabei kann sich der Senior aussuchen, ob er eine Leibrente in Form einer Zusatzrente zu seiner gesetzlichen Rente auszahlen zu lässt oder einen Einmalbetrag, der sofort zur Verfügung steht. Dabei gibt es keinerlei Verpflichtung, aus der Immobilie auszuziehen, wobei dieses Recht auch notariell eingetragen werden kann und sollte.
Auf https://lebenslanges-wohnrecht.de können sich Senioren umfangreich über die Vor- und Nachteile des lebenslangen Wohnrechts informieren und sich auch über den Kalkulator ausrechnen in welcher Größenordnung eine Auszahlung stattfinden könnte.
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Frau Anna Falcoianu
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