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Vermögensnachfolge: Selbstgenutzte Immobilie als hochrelevanter Wert

Etwas mehr als die Hälfte aller Deutschen lebt im Eigenheim, Tendenz steigend. Der Gestaltung der Vermögensübertragung mit Immobilienbezug kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

BildDie Deutschen sind das Volk der Immobilieneigentümer. Einer Studie zufolge beläuft sich das Immobilienvermögen in Deutschland auf 11,2 Billionen Euro, inklusive des Bodenwerts der bebauten Flächen. Und etwas mehr als die Hälfte aller Deutschen lebt im Eigenheim. Die Tendenz ist steigend, denn nach neuesten Zahlen einer Immowelt-Untersuchung werden die Immobilienpreise in den 14 größten deutschen Städten weiter zulegen, auf jeden Fall bis 2020.

„Damit steigen diese Immobilienwerte weiter, und oftmals stellt schon ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung den größten beziehungsweise wertvollsten Einzelgegenstand innerhalb des gesamten Vermögens dar. Daher kommt der Gestaltung der Vermögensnachfolge bei Immobilienbesitz eine hohe Bedeutung zu“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Christopher Riedel (www.christopherriedel.de). Er berät seine Mandanten bei der Strukturierung aller erbrechtlichen Fragestellungen mit einem Fokus auf die Gestaltung komplexer Vermögensübertragungen, immer auch mit Immobilienbezug.

So hat Dr. Christopher Riedel beispielsweise im vergangenen Jahr die viel beachtete erste Auflage von „Immobilien in der Erbrechtspraxis“ herausgegeben. Der Band befasst sich unter anderem Nießbrauch und Wohnungsrecht, Immobilien als Gegenstand letztwilliger Verfügungen, Erbschaftsteuer bei Immobilien und Nutzungsrechten und Familienpool-Gesellschaften sowie zahlreichen anderen relevanten Fragestellungen bis hin zu internationalem Immobilienvermögen und Bewertungsfragen.

In der Beratungspraxis stößt der Rechtsanwalt immer wieder auf komplexe Fragestellungen hinsichtlich des sogenannten Familienheims. Unabhängig vom Umfang und der Zusammensetzung des übrigen Vermögens bilde die selbstgenutzte Immobilie für die meisten Eigentümer einen besonders wichtigen Teil ihres Vermögens, hinsichtlich dessen auch unter nachfolgeplanerischen Gesichtspunkten besondere Vorsorge getroffen werden sollte. Dies gelte insbesondere dann, wenn der aktuelle Eigentümer das Objekt gemeinsam mit einem Ehegatten oder Lebenspartner oder weiteren ihm nahestehenden Personen bewohne, für die das Dach über dem Kopf auch über seinen Tod hinaus gesichert sein solle.

„Soll diese selbstgenutzte Immobilie lebzeitig dennoch bereits an die nächste Generation weitergegeben werden, sollte dies mit einer hohen Aufmerksamkeit für bestimmte Details passieren. Die Absicherung des eigenen Wohnens ist, gerade im Alter, ein hohes Gut, das nicht leichtfertig aus der Hand gegeben werden sollte. Der Vorteil: Es bestehen genügend rechtliche Möglichkeiten, einen Nutzungsrechtsvorbehalt zu gestalten, beispielsweise über das bekannte Modell des Nießbrauchs. Auf diese Weise sichert der bisherige Eigentümer auch nach der lebzeitigen Übertragung die auf Dauer ausgelegte Nutzungsmöglichkeit“, beschreibt Christopher Riedel.

Die Klärung dieser Details gehören bei dem anerkannten Düsseldorfer Rechtsanwalt genauso zur Beratungspraxis wie die steueroptimierte Gestaltung. Neben der Ausnutzung der persönlichen Steuerfreibeträge alle zehn Jahre können für das Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen auch sachliche Steuerbefreiungen in Anspruch genommen werden. Diese können dazu führen, dass das Haus beziehungsweise die Wohnung gar keiner Erbschaftsbesteuerung unterliegt und sein Wert daher auch die persönlichen Freibeträge nicht schmälert. „Diese Überlegungen gehören zu einer langfristigen und strategisch sinnvollen Gestaltung der Vermögensübertragung dazu. Es ist oftmals nicht damit getan, einfach das Familienheim mit ins Testament aufzunehmen oder eben vorzeitig den Kindern zu übergeben. Die selbstgenutzte Immobilie als hochrelevanter Vermögenswert bedarf einer professionellen Betrachtung“, betont Dr. Christopher Riedel.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Christopher Riedel, LL.M.
Herr Dr. Christopher Riedel
Königsallee 20
40212 Düsseldorf
Deutschland

fon ..: 0211 5422740
web ..: http://www.christopherriedel.de
email : info@christopherriedel.de

Über Dr. Christopher Riedel
Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und praktiziert in eigener Kanzlei in Düsseldorf. Dr. Christopher Riedel berät Unternehmer und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge und Pflichtteilsansprüche (auch mit grenzüberschreitendem Bezug) und verbindet dafür seine Kompetenzen im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht. Dr. Christopher Riedel tritt regelmäßig als Buchautor, Herausgeber und Vortragsredner zu Fragestellungen rund um Erbrecht und Unternehmensnachfolge in Erscheinung. Weitere Informationen: www.christopherriedel.de und www.mein-pflichtteil.de

Pressekontakt:

Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbach

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